Yachtcharter in Woudsend · Linssen — St. Jozef Vlet 800 Ak (1977)
Beschreibung von Ab's Boot ohne Führerschein
Linssen - St. Jozef Vlet 800 Ak | 2 Kabinen
Linssen St. Joseph Boot AK Lotte L:8.00, B:3.10, T:0.90 Das schöne St. Jozef-Vlet bietet Schlafplätze für 2 Erwachsene und 2 Kinder und ist mit Bugstrahlruder leicht zu segeln. Kein Bootsführerschein erforderlich Kücheninventar für 6 Personen und 1 Kühlschrank, in der Vorpiek 2-Personen-Bett und in der Achterkabine 2 separate Betten. Das Schiff verfügt über eine Innen- und Außensteuerung mit Sonnendach und Badeleiter. Nur Vermietung ab maximal ein Wochenende (3 Tage ab Freitag), Wochenmitte (4 Tage ab Montag) oder Woche (7 Tage ab Montag oder Freitag). Verlängerung um mehr Tage nur nach Absprache möglich. BITTE BEACHTEN: Die Kaution/Selbstbeteiligung beträgt 700 € (zu zahlen bei Abholung des Bootes) Zusammenfassung der MIETBEDINGUNGEN 1. BESTÄTIGUNG. 3.c Der Mietvertrag ist vom Mieter innerhalb von 5 Tagen vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und ggf. zusammen mit einer Kopie des Bootsführerscheins an den Vermieter zurückzusenden. 4. ZAHLUNG. 4.d Der Gesamtmietbetrag beinhaltet nicht die Kaution. muss zu Beginn der Mietzeit in BAR an den Vermieter bezahlt werden 6. HAFTUNG. 6. Der Mieter macht den Vermieter nicht für etwaige Personen- oder Sachschäden haftbar, die dem Mieter entstehen. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter frei. 7. KÜNDIGUNG DES MIETVERTRAGES. 7.a Der Vermieter behält sich das Recht vor, vom Mieter die Teilnahme an einem obligatorischen SSH-Kurs (SchipperStartHulp) zu verlangen und/oder den Mietvertrag bei nachgewiesener mangelnder Segel- und/oder Navigationskompetenz des Schiffes sofort zu kündigen, ohne dass der Vermieter dem Mieter gegenüber zu einer Entschädigung und/oder Rückerstattung des Mietbetrags verpflichtet ist. 9. VERFÜGBARKEIT. 9.c Vor der Abreise muss sich der Mieter gegenüber dem Vermieter mittels eines Ausweisdokuments (z. B. Reisepass oder Führerschein) ausweisen. 9.e Das Schiff wird sauber und mit vollen Wasser-, Gas- und Treibstofftanks bereitgestellt. 9.g Der Mieter ist verpflichtet, die fällige Miete und Kaution bzw. Stornokosten zu zahlen, auch wenn er das Boot nicht oder nur für einen kürzeren Zeitraum nutzt. 10. RÜCKSENDUNGEN. 10.a Am Ende der Mietzeit muss der Mieter das Boot beim Vermieter auftanken. 10.b Das Wasserfahrzeug ist vom Mieter rechtzeitig vor Ablauf der Mietzeit im gleichen Zustand (abgesehen von Abnutzungserscheinungen) wie zu Beginn der Mietzeit in den Heimathafen zurückzugeben. 10.d Der Mieter gibt das Boot ordentlich und besenrein zurück. 10.e Während der Mietzeit auftretende Schäden sind vom Mieter dem Vermieter zu melden. Der Schaden wird von der Kaution abgezogen. 10.f Während der Mietzeit verloren gegangenes Material ist vom Mieter zu ersetzen. 11. SEGELGEBIET. 11.a Das Fahrtgebiet umfasst das von der Versicherung festgelegte Versicherungsgebiet. Nämlich: Binnengewässer von Friesland – Overijssel – Groningen mit Ausnahme der großen Flüsse. und IJsselmeer – Markermeer – IJmeer – Wattenmeer – Schwarzer See – Ketelmeer – 11.b Bei Verstößen gegen das Fahrgebiet kann der Vermieter das Wasserfahrzeug sofort in Besitz nehmen, ohne Rückzahlung der Miete und unter Einbehaltung der Kaution. 11.c Eine Erweiterung des Segelreviers ist nur möglich, wenn dies mit dem Vermieter schriftlich vereinbart wurde. 12. SCHÄDEN ODER UNTERBRECHUNGEN. 12.a Im Falle einer Beschädigung, Panne, Störung, Beschlagnahme oder Beschädigung des Schiffes, Inventars und Zubehörs hat sich der Mieter schnellstmöglich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen. Der Mieter wird den Anweisungen des Vermieters nach Möglichkeit Folge leisten. 12.c Bei Pannen, Störungen, Schäden oder sonstigen Schäden, die nicht auf Verschleiß und Wartung zurückzuführen sind, haftet der Mieter für die (Folge-)Schäden, die Kosten für Bergung, Rettung und Abschlepphilfe. Eventuell hierfür geltend gemachte Entschädigungen gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn, dieser ist ihm nicht zuzurechnen und der Schaden ist durch die bestehende Versicherung des Schiffes gedeckt. Der Mieter muss bei der Annahme von Hilfeleistungen im eigenen Interesse mit großer Sorgfalt vorgehen. 13. MÄNGEL b13.a Kommt eine der Parteien ihren Verpflichtungen nicht nach, so hat die andere Partei das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen. Etwas anderes gilt nur, wenn die Mängel so besonderer Art oder geringfügig sind, dass eine Kündigung nicht gerechtfertigt ist. Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf Ersatz etwaiger Schäden, es sei denn, der Mangel ist nicht dem Vertragspartner zuzurechnen. 13.e Die Haftung des Vermieters im Falle einer Zuwiderhandlung ist auf maximal die Höhe der vom Mieter gezahlten Miete beschränkt. 13.f Gibt der Mieter das Wasserfahrzeug später als vereinbart zurück, hat der Vermieter Anspruch auf eine anteilige Erhöhung des Mietpreises sowie auf Ersatz weiterer Schäden, es sei denn, die verspätete Rückgabe ist nicht dem Mieter zuzurechnen. 14. ANWENDBARES RECHT UND STREITBEILEGUNG 14.a Dieser Mietvertrag unterliegt niederländischem Recht. Für die Beilegung von Streitigkeiten ist ausschließlich das niederländische Gericht oder die von beiden Parteien in den Niederlanden eingerichtete Streitbeilegungsstelle zuständig. 15. ALLGEMEINES. 15.a Dem Mieter ist es unter anderem nicht gestattet, sich ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters mit mehr Besatzungsmitgliedern auf dem Schiff aufzuhalten, als in der Reservierung oder im Mietvertragsformular angegeben sind. 15.b zur Teilnahme an Gewinnspielen. 15.c Haustiere ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters an Bord zu halten (hierfür werden zusätzliche Reinigungskosten berechnet). - 15.e bei ungünstigen Wetterbedingungen oder bei Vorhersage ungünstiger Wetterbedingungen (Windstärke 5 oder mehr und bei Nebel usw.) zu segeln - 15.f Nach Sonnenuntergang segeln oder ankern, um die Nacht zu verbringen 15.g das Wasserfahrzeug unterzuvermieten oder es anderen zur Nutzung zu überlassen. 15.h Schleppen anderer Schiffe. Bei einem Verstoß gegen diese Bedingungen ist der Vermieter berechtigt, das Boot sofort und ohne Rückzahlung des Mietpreises und nach Einbehaltung der Kaution in Besitz zu nehmen. 15.i Der Ersatz von Schäden, die durch den Mieter oder Passagiere unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten verursacht werden, ist durch die Schiffsversicherung ausgeschlossen. 15.j Kosten, die unmittelbar mit der Nutzung des Schiffes verbunden sind, wie Hafen-, Brücken-, Kai-, Schleusen- und Liegegebühren sowie Treibstoffkosten, gehen zu Lasten des Mieters.
Boot Grundriss
Ausstattung des Boot ohne Führerschein s
Dienstleistungen des Boot ohne Führerschein s
Inserat von Ab
Lage
Liegeplatz boot ohne Führerschein : Woudsend, Woudsend