Yachtcharter in Woudsend · Excellent — Excellent 900 (1977)
Beschreibung von Ab's Boot ohne Führerschein
Excellent - Excellent 900 | 2 Kabinen
Excellent 900 Inyol OK L: 9,10 m, B: 3,10 m, T: 0,90 m Dieses wunderschöne Boot ist ideal für eine größere Familie, bietet Platz für 4 Erwachsene und 2 Kinder und ist dank Bugstrahlruder leicht zu handhaben. Kein Bootsführerschein erforderlich. Es verfügt über eine Küchenausstattung für 6 Personen und einen Kühlschrank im Bug, ein Doppelbett und eine Essecke im Salon, die sich in ein Doppelbett umwandeln lässt. Im Steuerhaus befindet sich außerdem ein Etagenbett. Das Boot bietet außerdem eine Toilette und eine Dusche, Warm- und Kaltwasser sowie Heizung im gesamten Boot. Das Boot ist von innen gesteuert und verfügt über ein geräumiges, offenes Cockpit mit geschützten Sitzgelegenheiten und einer Badeleiter. Mieten Sie nur ab Maximal ein Wochenende (3 Tage ab Freitag), eine Wochenmitte (4 Tage ab Montag) oder eine Woche (7 Tage ab Montag oder Freitag). Verlängerungen um weitere Tage sind nur nach Rücksprache möglich. HINWEIS: Kaution/Selbstbeteiligung ist bei Abholung des Bootes zu entrichten. Zusammenfassung der Mietbedingungen 1. Bestätigung. 3.c. Der Mietvertrag muss vom Mieter ausgefüllt und unterschrieben innerhalb von 5 Tagen zusammen mit einer Kopie des Bootsführerscheins (falls angefordert) an den Vermieter zurückgesandt werden. 4. Zahlung. 4.d. Die Kaution ist nicht im Gesamtmietpreis enthalten. Diese Kaution ist zu Beginn der Mietzeit in bar an den Vermieter zu zahlen. 6. Haftung. 6. Der Mieter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden. Der Mieter haftet nicht für Ansprüche Dritter. 7. Kündigung des Mietvertrags. 4.d. 7.a Der Vermieter behält sich das Recht vor, im Falle nachgewiesener Unfähigkeit des Mieters beim Segeln und/oder Navigieren des Bootes einen obligatorischen SSH-Kurs (Skipper Start Help) zu verlangen und/oder den Mietvertrag sofort zu kündigen, ohne dass der Vermieter zu einer Entschädigung oder Rückerstattung der Miete verpflichtet ist. 9. VERFÜGBARKEIT. 9.c Der Mieter muss sich vor der Abreise mit einem Identitätsnachweis (z. B. Reisepass oder Führerschein) beim Vermieter ausweisen. 9.e Das Boot wird sauber und mit vollen Wasser-, Gas- und Kraftstofftanks zurückgegeben. 9.g Der Mieter ist verpflichtet, die Miete und Kaution sowie die Stornierungsgebühren zu zahlen, auch wenn das Boot nicht oder nur für einen kürzeren Zeitraum genutzt wird. 10. RÜCKGABE. 10.a Der Mieter muss das Boot am Ende der Mietzeit beim Vermieter auftanken. 10.b Der Mieter muss das Boot rechtzeitig vor Ablauf der Mietzeit im gleichen Zustand (abgesehen von Abnutzungserscheinungen) wie zu Beginn der Mietzeit im Heimathafen zurückgeben. 10.d Der Mieter muss das Boot besenrein und ordentlich zurückgeben. 10.e Während der Mietzeit auftretende Schäden sind dem Vermieter zu melden. Schäden werden von der Kaution abgezogen. 10.f Während der Mietzeit verlorene Ausrüstung ist vom Mieter zu ersetzen. 11. REISEGEBIET 11.a Das Fahrgebiet umfasst das in der Versicherungspolice definierte Gebiet. Konkret: Binnenwasserstraßen Friesland – Overijssel – Groningen, ausgenommen die großen Flüsse. und IJsselmeer – Markermeer – IJmeer – Wattenmeer – Zwartemeer – Ketelmeer – 11.b Bei Verstößen gegen das Fahrgebiet kann der Vermieter das Boot sofort beschlagnahmen, ohne Rückerstattung der Miete und unter Einbehaltung der Kaution. 11.c Eine Erweiterung des Fahrgebiets ist nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. 12. SCHÄDEN ODER PANNEN. 12.a Bei Schäden, Pannen, Beschädigungen, Beschlagnahmungen oder sonstigen Schäden an Boot, Inventar und Zubehör muss der Mieter den Vermieter so schnell wie möglich kontaktieren. Der Mieter hat den Anweisungen des Vermieters so weit wie möglich Folge zu leisten. 12.c Bei Pannen, Pannen, Beschädigungen oder sonstigen Schäden, die nicht auf Verschleiß oder Wartung zurückzuführen sind, haftet der Mieter für (Folge-)Schäden sowie die Kosten für Bergung, Rettung und Abschlepphilfe. Der Mieter haftet für etwaige Schadensersatzansprüche, es sei denn, der Schaden ist nicht vom Mieter zu vertreten und durch die bestehende Versicherung des Bootes gedeckt. Der Mieter ist verpflichtet, bei der Annahme von Hilfeleistungen im eigenen Interesse mit größter Sorgfalt vorzugehen. 13. MÄNGEL b13.a Kommt eine Partei ihren Verpflichtungen nicht nach, ist die andere Partei berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen. Dies gilt nur, wenn die Mängel so besonderer Art oder geringfügig sind, dass eine Kündigung nicht gerechtfertigt ist. Schadensersatz besteht ebenfalls, es sei denn, der Mangel ist nicht vom Mieter zu vertreten. 13.e Die Haftung des Vermieters für Mängel ist auf maximal den vom Mieter gezahlten Mietpreis begrenzt. 13.f Gibt der Mieter das Boot später als vereinbart zurück, hat der Vermieter Anspruch auf eine anteilige Erhöhung des Mietpreises und Ersatz weiterer Schäden, es sei denn, die verspätete Rückgabe ist nicht vom Mieter zu vertreten. 14. ANWENDBARES RECHT UND STREITBEILEGUNG 14.a Dieser Mietvertrag unterliegt niederländischem Recht. Für Streitigkeiten ist ausschließlich das niederländische Gericht oder die von beiden Parteien in den Niederlanden eingerichtete Streitbeilegungsstelle zuständig. 15. ALLGEMEINES 15.a Dem Mieter ist es ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters nicht gestattet: sich mit mehr Besatzungsmitgliedern auf dem Schiff aufzuhalten, als in der Reservierung oder im Mietvertrag angegeben. 15.b An Wettbewerben teilzunehmen. 15.c. Haustiere ohne ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers an Bord zu halten (hierfür fallen zusätzliche Reinigungskosten an). 15.e. Bei ungünstigen Wetterbedingungen oder bei prognostizierten ungünstigen Wetterbedingungen (Windstärke über 5, Nebel usw.) zu segeln. 15.f. Nach Sonnenuntergang über Nacht zu segeln oder zu ankern. 15.g. Das Schiff unterzuvermieten oder anderen zur Nutzung zu überlassen. 15.h. Andere Schiffe abzuschleppen. Bei einem Verstoß gegen diese Bedingungen kann der Vermieter das Boot sofort beschlagnahmen, ohne Rückerstattung des Mietpreises und Einbehalt der Kaution. 15.i. Der Ersatz von Schäden, die durch den Mieter oder Passagiere unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss verursacht werden, ist von der Bootsversicherung ausgeschlossen. 15.j. Kosten, die direkt mit der Nutzung des Bootes verbunden sind, wie Hafen-, Brücken-, Kai-, Schleusen- und Liegeplatzgebühren sowie Treibstoffkosten, gehen zu Lasten des Mieters.
Boot Grundriss
Ausstattung des Boot ohne Führerschein s
Dienstleistungen des Boot ohne Führerschein s
Inserat von Ab
Lage
Liegeplatz boot ohne Führerschein : Woudsend, Woudsend